Die Fischereizunft auf der Schlei

Befischbare Gewässer im Jahre 1878

Schon vor 650 Jahren hatten mach dem ältesten Schleswiger Stadtrecht und dem später schriftlich erteiltem Bescheid des Königs Christian I. von Dänemark im Jahre 1480 sie Schleswiger Fischer von Schleswig bis Arnis das absolute Fischereirecht. Bis in die heutige Zeit sind die Namen zweier ehemaliger fürstlicher Wadenzüge der Schlei erhalten geblieben. Sie führen immer noch die Namen "Zum finsteren Stern" (östlich vom Ornumer Noor, s. a. Königsburg) und dem "Zum heiligen  Öhr" bei Haddeby. Beide Wadenzüge werden noch 1644 in einem Amtsregister erwähnt. Auch die uralte Fangtechnik der Heringszäune war eigentlich nur hier verbreitet. Allein zwischen Gereby (Gut Karlsburg) und Olpenitz gab es nicht weniger als 43 Heringszäune zu verzeichnen die aus alten Urkunden belegt werden können.


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Fischerreiflotte im Kappeln um 1900.

Die ersten Heringszäune zwischen dem heutigen Maasholm und Olperör gehen aus einem Kaufvertrag des Gutes Buckhagen aus dem Jahre 1535 hervor. Die Zäune wurden dort aufgestellt, wo das Wasser einmal relativ flach war und die Schlei vor allen Dingen nicht zu breit war. Die aus gerammten Pfählen... Fortsetzung folgt

 

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Fischbare Gewässer im Jahre 1878

Grenzzaun verläuft zwischen der Gemarkung Borby und Hemmelmark, hat nur eine geringe Breite und Tiefe, ist kaum befischbar.

Borbyer Pferde - Au läuft von Hemmelmark, durch Borby bis nach Eckernförde in die Ostsee.

Schnaaper Au  ist an den Mühlenpächter Jacobsen in Schnaap verpachtet.

Kollsee, Bütlsee, Wesebyer See sind für 300 Reichsmark bis 1. Mai 1883 verpachtet.

Langsee (Kosel), Koseler Au wenige Fische, nicht ertragreich.

Hellelmarker See die Fischereiberechtigung steht allein dem Gutsbesitzer von Hemmelmark zu.

Holmer See (Louisenlund), Söbyer See (Maasleben), Schwansener See Besitzer: Dörphof, Schönhagen, Grünholz.

Über diese drei Seen habe ich keine weiteren Eintragungen finden   können. Ich nehme aber an, daß die Güter hier selber fischten. Im Schwansener See haben sich              die Güter das Fischrecht sicherlich untereinander aufgeteilt oder den See ganz verpachtet.

Ein Fragebogen des Magistrats der Stadt Eckernförde ergab, daß in Zeit um das Jahr 1878 immerhin etwa 60 Fischer die Küstenfischerei nebenberuflich betrieben.

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